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Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen.
Nähere Informationen zur Strafbarkeit von Minderjährigen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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