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Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe –NoVA (→ USP) bezahlt werden.
Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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