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Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.
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o Kirchensteig
o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
o Baum pflanzen
* Maßnahmen Umsetzung