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Seit dem 15. Dezember 2019 sind folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:
Weitere Informationen zu Vignette und Maut finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
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* Maßnahmen Umsetzung