Sie befinden sich: Startseite > Unser Wippenham > Vereine > A-Z
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
Für das Ansuchen
Für die Auskunftserteilung
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Was gibt es Neues
in Wippenham?
mehr>>
www.Das Schnelle.at
| A| A
o Gehsteig Mairing
o Kirchensteig
o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
o Baum pflanzen
* Maßnahmen Umsetzung